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Wohnmobil im Winter: Was bei Stellplatz, Versicherung und Pflege zählt

Für Wohnmobile und Caravans beginnt die Winterpause mit der Suche nach einem geeigneten Abstellplatz. Wer auf den Straßenrand ausweicht, muss Parkbeschränkungen beachten. Auch Versicherungsschutz und Fahrzeugtechnik brauchen vor der langen Standzeit Aufmerksamkeit.

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Winterplätze sind gefragt

Ein Dach, Schutz vor Wind und Wetter und möglichst eine Überwachung: Solche Winterstellplätze sind begehrt und zunehmend schwer zu finden. In Deutschland sind laut Kraftfahrt-Bundesamt rund 1,05 Millionen Wohnmobile registriert, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen Caravans, ausgebaute Transporter und andere Campingfahrzeuge. Wer die Suche zu spät beginnt, muss unter Umständen auf einen Platz am Straßenrand ausweichen.

Der gewachsene Bestand steht einem rückläufigen Neuzulassungsmarkt gegenüber. Nach Zahlen des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) kamen von Januar bis September 2026 insgesamt 57.890 neue Reisemobile auf die Straße. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Rückgang um 7,2 Prozent. Im September allein betrug das Minus 30,8 Prozent. Bei Wohnwagen wurden seit Jahresbeginn 15.396 Neuzulassungen gezählt, 4,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Für die Stellplatzsuche lohnt auch der Blick außerhalb der Großstädte: Dort liegen laut NDR meist die bezahlbaren Winterlager. Landwirte und Firmen bieten häufig Brachflächen an. Freiluftplätze gibt es demnach oft ab 25 Euro monatlich, mitunter sogar mit Bewachung.

Mit diesen Mietkosten ist zu rechnen

Wie stark Lage und Ausstattung den Preis beeinflussen, zeigen die Richtwerte der Fachzeitschrift promobil für 2026. Ein Hallenplatz kostet monatlich in der Stadt etwa 70 bis 120 Euro, auf dem Land 50 bis 90 Euro. Unter einem Carport liegen die Spannen bei 40 bis 70 Euro in der Stadt und 30 bis 50 Euro auf dem Land.

Für eine Freifläche nennt promobil monatlich 30 bis 60 Euro in städtischer und 20 bis 40 Euro in ländlicher Lage. Private Angebote, etwa in einer Scheune oder auf einem Bauernhof, bewegen sich zwischen 15 und 40 Euro. Zusätzlich verlangen Vermieter häufig eine Kaution in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten. Meist sind außerdem drei bis sechs Monate im Voraus zu bezahlen.

Welche Regeln am Straßenrand gelten

Grundsätzlich dürfen Bullis, Vans und Wohnmobile unter 7,5 Tonnen auch dauerhaft am Straßenrand parken. Ein Anspruch auf einen solchen Platz besteht allerdings nicht. Zunehmend schließen Schilder diese Fahrzeuge aus; zudem gelten örtliche Zeitbeschränkungen. Nach Angaben des NDR werten Ordnungsämter eine Standzeit von mehr als sechs Monaten in der Regel als dauerhaftes Abstellen und damit als Sondernutzung. Dafür ist eine Genehmigung nötig, meist fallen auch Gebühren an.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt das blaue Parkplatzschild mit einem Pkw-Symbol darunter: Es erlaubt nur Pkw das Parken. Laut NDR können Merkmale wie eine Markise, eine Kochnische oder eine Chemie-Toilette zunächst zu zehn Euro Verwarngeld führen. Entscheidend ist dabei auch der Fahrzeugschein: Dort muss ausdrücklich "Wohnmobil" eingetragen sein. Lautet der Eintrag stattdessen "Kombilimousine", lässt sich das Verwarngeld durch Einsenden einer Kopie des Fahrzeugscheins abwenden. Das betreffende Pkw-Symbol trägt die Bezeichnung StVO-Zusatzzeichen 1010-58.

Bei Parkverstößen kann neben einer Geldbuße auch das Abschleppen drohen. Das gilt ebenso, wenn neben dem abgestellten Fahrzeug weniger als drei Meter Fahrbahn frei bleiben. Auch ein zunächst zulässiger Platz muss im Blick bleiben: Für Bauarbeiten, Veranstaltungen oder Umzüge können nachträglich vorübergehende Halteverbote eingerichtet werden.

Wohnanhänger sind keine Kraftfahrzeuge. Ohne angekoppeltes Zugfahrzeug dürfen sie höchstens zwei Wochen am selben Platz stehen und müssen danach umgeparkt werden. Wer das versäumt, riskiert laut NDR 20 Euro Bußgeld. Mit angekoppeltem Zugfahrzeug dürfen Wohnwagen dagegen ohne Zeitlimit am Straßenrand parken, sofern keine anderen Beschränkungen greifen.

Ohne Zulassung ist das Abstellen auf öffentlichem Grund nicht erlaubt. Das betrifft auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, sobald ihr zugelassener Betriebszeitraum endet.

Saisonkennzeichen und Versicherungsschutz prüfen

Für Fahrzeuge, die nur während eines Teils des Jahres genutzt werden, kommt ein Saisonkennzeichen infrage. Der gewählte Zeitraum kann zwei bis elf Monate umfassen; nur dafür werden Kfz-Steuer und Versicherung berechnet. In der übrigen Zeit gilt eine Ruheversicherung mit eingeschränktem Schutz. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug dann weder fahren noch stehen.

Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Vor der Winterpause sollte deshalb geklärt werden, ob etwa Schäden durch Sturm, Schneelast oder Marder im jeweiligen Vertrag abgesichert sind.

Nach Angaben von promobil schützt die Ruheversicherung ein abgestelltes, abgemeldetes Wohnmobil für 18 Monate. Voraussetzung ist ein umfriedetes Grundstück, also beispielsweise eine Einfassung durch einen Zaun oder eine Hecke. War das Fahrzeug vor der Abmeldung teilkaskoversichert, bleibt dieser Schutz während der Ruhezeit erhalten; das gilt auch bei Saisonkennzeichen. Vandalismusschäden deckt die Ruheversicherung dagegen nicht ab. Dafür ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.

Fahrzeug reinigen, trocknen und technisch vorbereiten

Unabhängig vom Winterstellplatz steht zunächst eine gründliche Wäsche einschließlich Unterbodenreinigung an. Anschließend werden die Gasflaschen abgetrennt und mit Verschlusskappen gesichert. Zum Wasserbereich gehören nicht nur Tanks und Behälter: Auch Pumpen, Filter und Leitungen müssen entleert und gereinigt werden. Tanks und Schläuche bleiben danach zum vollständigen Trocknen offen.

Im Innenraum hilft Luftzirkulation gegen Feuchtigkeit. Dazu die Schranktüren offen lassen und Polster sowie Matratzen aufgestellt lagern. Sämtliche Lebensmittel sollten aus dem Fahrzeug entfernt werden, auch ungeöffnete Packungen. Vor allem draußen nutzen Nager und andere Tiere länger abgestellte Fahrzeuge als Unterschlupf. Futterreste, Kot und beschädigte Polster werden oft erst im Frühjahr entdeckt. Mögliche Einstiegsöffnungen lassen sich mit feinem Gitter sichern; der Fachhandel bietet dafür spezielle Lösungen an. Für das Abstellen im Freien empfiehlt der ADAC außerdem eine Abdeckplane.

Beim Abstellen rät der ADAC, den ersten Gang einzulegen, die Handbremse jedoch gelöst zu lassen, weil sie im Winter festfrieren könnte. Ein Keil am Reifen kann das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern. Die Reifen lassen sich durch aufgebockte Lagerung entlasten; als Alternative empfiehlt der Club, den vorgesehenen Reifendruck um 0,5 bar zu erhöhen.

Die Batterie sollte vor Beginn der Winterpause vollständig geladen werden. Während der Standzeit empfiehlt der ADAC, sie etwa alle vier bis acht Wochen nachzuladen.

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